Nicht jeder Kratzer mindert den Wert. Aber sehr viele Geschädigte verschenken Geld, weil sie ihren Unfallwertverlust gar nicht erst prüfen lassen. Diese vier Faktoren entscheiden:
1. Schadenhöhe & Bagatellgrenze
Bei reinen Bagatellschäden (Faustwert rund um 1.000 €, oft bloße Schrammen/Anbauteile) wird in der Regel kein merkantiler Minderwert anerkannt. Je höher der Schaden – vor allem an tragenden Teilen – desto eher und desto größer der Wertverlust.
2. Schadenart
Entscheidend ist nicht nur der Betrag, sondern was beschädigt wurde. Arbeiten an Rahmen oder tragenden Karosserieteilen wirken sich stark aus; ein ausgetauschter Stoßfänger kaum.
3. Alter & Laufleistung
Früher galt eine starre Grenze von 5 Jahren bzw. 100.000 km. Diese Pauschale ist überholt. Der BGH (Urteil vom 23.11.2004) verlangt eine Einzelfallprüfung – anerkannt wurde Wertminderung sogar bei einem über 5 Jahre alten Fahrzeug mit rund 140.000 km. Moderne, langlebige Fahrzeuge verlieren auch im Alter durch einen Unfall an Wert.
4. Fahrzeugtyp & Marktgängigkeit
Begehrte, gut verkäufliche Modelle verlieren tendenziell weniger; Nischen- oder schwer verkäufliche Fahrzeuge mehr. Auch die regionale Marktlage spielt mit hinein.
Damit niemand mehr seinen Wertverlust verschenkt
Die Wahrheit ist: Vielen Menschen entgeht bares Geld, weil der faire Wert nie sichtbar wird. Mit deiner anonymen Markteinschätzung machst du ihn sichtbar – und hilfst tausenden Geschädigten zu einer gerechten Entschädigung. Das ist gelebte Fairness, dauert 2 Minuten und kostet nichts. Wir sind dir ehrlich dankbar, wenn du Teil davon wirst.
Jetzt mitmachen & helfenHäufige Fragen
Gibt es eine feste Bagatellgrenze?
Keine gesetzlich fixe – als Faustwert werden oft rund 1.000 € genannt. Der Sachverständige beurteilt den Einzelfall.
Mein Auto ist älter als 5 Jahre – lohnt sich die Prüfung?
Ja, oft schon. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht mehr (BGH 2004).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.