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Anspruch & Recht

Wer zahlt den Unfallwertverlust?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht – die Wertminderung ist Teil deines Schadens. So holst du sie dir.

✓ Vom Sachverständigen geprüft· 6 Min. Lesezeit· Aktualisiert 25.06.2026

Die kurze Antwort

Bei einem unverschuldeten Unfall ist der Unfallwertverlust (merkantiler Minderwert) nach § 249 BGB Teil des ersatzfähigen Schadens und von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu erstatten – zusätzlich zu den Reparaturkosten. Auch die Kosten für ein qualifiziertes Sachverständigengutachten sind in der Regel erstattungsfähig.

Wichtig: Die Wertminderung wird ohne Gutachten oft schlicht übersehen – zum Nachteil des Geschädigten. Nur ein Sachverständiger erkennt und beziffert sie zuverlässig.

Wer zahlt in welchem Fall?

So machst du den Unfallwertverlust geltend

  1. Gutachten beauftragen: Beauftrage einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen – du hast freie Gutachterwahl.
  2. Marktgerecht bewerten lassen: Achte auf eine marktbasierte, nachvollziehbare Bemessung (brutto und netto, BGH-konform).
  3. Anspruch beziffern: Reparaturkosten + Wertminderung + Nebenkosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
  4. Bei Kürzung nicht klein beigeben: Versicherer kürzen die Wertminderung gern. Ein marktbasiertes Gutachten ist dein stärkstes Argument – notfalls anwaltlich.
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Häufige Fragen

Bekomme ich die Wertminderung zusätzlich zur Reparatur?

Ja. Reparaturkosten und merkantiler Minderwert sind zwei getrennte Schadenspositionen.

Wie lange habe ich Zeit?

Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren grundsätzlich in drei Jahren.

Zahlt die Versicherung auch das Gutachten?

Bei unverschuldetem Unfall in der Regel ja, wenn es zur Schadenfeststellung erforderlich ist (kein Bagatellschaden).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.